Am 15. April 2014 konnte der Beschuldigte schliesslich (erneut) verhaftet werden, worauf die Zweitbefragung angeordnet wurde. Die Erstaussagen der Strafklägerin erweisen sich daher im vorliegenden Fall nicht nur aufgrund ihrer zeitlichen Nähe zum strittigen Ereignis, sondern auch aufgrund der verhältnismässig langen Dauer bis zur Zweitbefragung als besonders aufschlussreich. 8.5.1.2 Erstaussagen Zur Vorgeschichte Die Strafklägerin erklärte am 2. Mai 2011 detailliert, wie sie am 17. April 2011 mit dem Beschuldigten Streit gehabt habe.