Mit dieser zweiten Befragung musste derart lange zugewartet werden, weil der Beschuldigte ab Sommer/Herbst 2012 untergetaucht war. Er war zwar bereits im September 2013 angehalten worden und hatte sich zwecks Vollzugs einer früheren Strafe für wenige Tage im Regionalgefängnis Bern befunden. Versehentlich war jedoch die Staatsanwaltschaft, welche ihn ebenfalls zur Verhaftung ausgeschrieben hatte, nicht informiert worden (pag. 26 f.). Am 15. April 2014 konnte der Beschuldigte schliesslich (erneut) verhaftet werden, worauf die Zweitbefragung angeordnet wurde.