Vorbemerkung Die Strafklägerin wurde im Verlauf des Verfahrens dreimal zu den Sexualdelikten befragt: bei der Anzeigeerstattung am 2. Mai 2011, am 20. Mai 2014 und anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung am 30. April 2015. Die letzten beiden Einvernahmen wurde parteiöffentlich durchgeführt, wobei die Verteidigung darauf verzichtet hatte, an der Befragung vom 20. Mai 2014 teilzunehmen (pag. 151). Mit dieser zweiten Befragung musste derart lange zugewartet werden, weil der Beschuldigte ab Sommer/Herbst 2012 untergetaucht war.