Es hätte ja auch keinen Grund gegeben, im Wohnzimmer zu schlafen, wenn doch nach den Worten des Beschuldigten alles «ganz normal» gewesen sei. Der Beschuldigte habe gleichzeitig aber auch ausgesagt, er habe sich wegen der SMS an den fremden Mann von der Strafklägerin getrennt, und die Strafklägerin habe ihm vorgeworfen, sie habe «keinen Mann daheim». Trotzdem solle es gemäss seinen Aussagen an jenem Abend zu Sex gekommen sein, und dies sogar auf ihre Initiative hin. Diese Geschichte gehe einfach nicht auf. An diesem Abend habe nicht die Stimmung für zweimaligen einvernehmlichen Geschlechtsverkehr geherrscht.