In den Aussagen des Beschuldigten fänden sich dagegen gravierende Widersprüche. So habe er zunächst ausgesagt, er habe die Strafklägerin «nicht angefasst», später aber von sogar zweimaligem einvernehmlichem Sex berichtet. Weiter habe er zu Protokoll gegeben, an jenem Abend im Wohnzimmer geschlafen zu haben, nur um auf Nachhaken seine Aussage dahingehend anzupassen, dass er doch im Schlafzimmer geschlafen habe. Es hätte ja auch keinen Grund gegeben, im Wohnzimmer zu schlafen, wenn doch nach den Worten des Beschuldigten alles «ganz normal» gewesen sei.