So habe diese etwa zunächst von einer zweiten, früheren Vergewaltigung berichtet, sich dann aber bei einer späteren Befragung nicht mehr an eine solche erinnert. Weiter habe sie zunächst ausgesagt, sie habe nach der angeblichen Vergewaltigung Schmerzen gehabt, jedoch keinen Arzt aufgesucht. Später habe sie dann zu Protokoll gegeben, sie habe keine Verletzungen gehabt, sei aber zur Frauenärztin gegangen. Auch habe die Strafklägerin die ersten Ehejahre zunächst als super beschrieben, später aber ausgesagt, der Beschuldigte habe sie bereits damals geschlagen.