11 Komme hinzu, dass die Strafklägerin am 24. April 2011, Tag nach der angeblichen Vergewaltigung, der Polizei gegenüber in keinster Weise angedeutet habe, dass es zu einem derartigen Vorfall gekommen sei. Vielmehr habe sie gemäss Polizeirapport in einem guten Zustand befunden. Erst eine Woche später sei sie dann zur Polizei gegangen, dies allerdings wieder nicht wegen einer Vergewaltigung, sondern weil sie sich um ihr Auto gesorgt habe.