Diese habe Angst vor ihren Eltern gehabt und mit der ausserehelichen Beziehung den Kontakt zu ihrer Familie riskiert. Mit der Anschuldigung der Vergewaltigung habe sie sich quasi reinwaschen wollen, um ihr Gesicht wahren zu können. Die Strafklägerin habe dem Beschuldigten gegenüber denn auch bereits angekündigt, sie werde dafür sorgen, dass er nach Mazedonien zurückgehen müsse.