Der Bruder der Strafklägerin habe aber bestätigt, dass sie bei der Erstellung dieser Liste beteiligt gewesen sei, was im Übrigen auch aus den darauf verwendeten Formulierungen hervorgehe. Der Schmuck sei dann bei ihren Eltern gefunden worden, was zeige, dass die Strafklägerin entgegen ihrer Darstellung massgeblich an diesem Versicherungsbetrug beteiligt gewesen sei. Was schliesslich den Vorwurf des Versicherungsbetrugs im Zusammenhang mit den Kratzern am Auto betreffe, sei der Schadensfall bezeichnenderweise über den Vater der Strafklägerin abgewickelt worden. Der Garagier habe ausgesagt, es sei sicher nicht der Beschuldigte gewesen.