Auch beim Versicherungsbetrug im Zusammenhang mit dem Einbruchdiebstahl habe die Strafklägerin versucht, sämtliche Schuld auf den Beschuldigten abzuwälzen, indem sie etwa behauptet habe, dieser habe die der Versicherung unterbreitete Liste mit den angeblich gestohlenen Gegenständen erstellt. Der Bruder der Strafklägerin habe aber bestätigt, dass sie bei der Erstellung dieser Liste beteiligt gewesen sei, was im Übrigen auch aus den darauf verwendeten Formulierungen hervorgehe.