Der Vorwurf habe sich aber als haltlos erwiesen und das Strafverfahren sei diesbezüglich eingestellt worden. Zu der Einvernahme bei der Polizei vom 2. Mai 2011 sei die Strafklägerin dann – trotz des gewichtigen Vorwurfs der Vergewaltigung – erst noch zu spät gekommen. Auch beim Versicherungsbetrug im Zusammenhang mit dem Einbruchdiebstahl habe die Strafklägerin versucht, sämtliche Schuld auf den Beschuldigten abzuwälzen, indem sie etwa behauptet habe, dieser habe die der Versicherung unterbreitete Liste mit den angeblich gestohlenen Gegenständen erstellt.