Im Übrigen habe die Strafklägerin aber – gemeinsam mit ihrer Familie – eine richtige Breitseite gegen den Beschuldigten abgefeuert. So habe sie – noch bevor sie bei der Polizei das angebliche Sexualdelikt angezeigt habe – den Beschuldigten bei der Versicherung in minutiöser Schilderung sämtlicher Details wegen des angeblichen Versicherungsbetrugs im Zusammenhang mit dem Autounfall angeschwärzt. Die dabei ebenfalls anwesenden Eltern hätten bei den Anschuldigungen «munter mitgemischt». Der Vorwurf habe sich aber als haltlos erwiesen und das Strafverfahren sei diesbezüglich eingestellt worden.