10 Machtdemonstration des Beschuldigten gehandelt. Dieser habe dabei die von ihm während der Ehe bei der Strafklägerin konditionierte Angst vor körperlicher Gewalt schamlos ausgenützt. 8.4 Vorbringen der Parteien 8.4.1 Verteidigung Die Verteidigung rügte an der Berufungsverhandlung eine falsche Sachverhaltsfeststellung durch die Vorinstanz.