Anlässlich der Einvernahme vom 20. Mai 2011 bezichtigte die Strafklägerin den Beschuldigten dann konkret diverser Versicherungsbetrüge. So habe dieser einmal selber das Auto zerkratzt, um von der Versicherung Geld für eine neue Lackierung zu erhalten. Ein andermal habe er einen Autounfall bewusst herbeigeführt bzw. zumindest nicht vermieden, um Versicherungsleistungen zu kassieren. Er habe