___ vorstellig und meldete eine Vergewaltigung durch ihren Mann. An der anschliessenden Einvernahme gab sie zu Protokoll, dass sie am 23. April 2011 vom Beschuldigten vergewaltigt worden sei. Bereits ca. 2 Jahre zuvor sei es einmal zu unfreiwilligem Sex gekommen. Nach der Einvernahme gab sie zudem an, der Polizei zu einem späteren Zeitpunkt noch mehr über kriminelle Machenschaften ihres Mannes erzählen zu wollen. Es handle sich um Versicherungsbetrug. Anlässlich der Einvernahme vom 20. Mai 2011 bezichtigte die Strafklägerin den Beschuldigten dann konkret diverser Versicherungsbetrüge.