__ und gab nun an, es gehe ihr nicht so gut. Sie erkundigte sich nach den rechtlich zulässigen Möglichkeiten, die Benützung ihres eigenen PWs durch denn Beschuldigten zu unterbinden, da dieser das Auto möglicherweise nicht mehr zurückbringen werde. Zudem gab sie an, die Türschlösser ausgewechselt zu haben, weil sie Angst habe, ihr Mann könnte ihr den gemeinsamen Sohn wegnehmen. Sie kündigte an, in der folgenden Woche noch einmal vorbeizukommen und «etwas zu sagen», doch müsse sie «zuerst zu sich finden». Am 2. Mai 2011 wurde die die Strafklägerin erneut auf der Polizeiwache R.________ vorstellig