Unbestritten ist dagegen, dass der Beschuldigte am nächsten Morgen, dem 24. April 2011, persönlich auf der Polizeiwache in R.________ vorstellig wurde und meldete, seine Frau habe Selbstmordabsichten geäussert, nachdem er sie wegen eines Kontakts zu einem anderen Mann konfrontiert habe. Von der Polizei auf einem Spielplatz ausfindig gemacht, äusserte die Strafklägerin allerdings, es gehe ihr gut, alles sei in Ordnung. Am 29. April 2011 erschien die Strafklägerin selber auf der Polizeiwache R.________ und gab nun an, es gehe ihr nicht so gut.