8 men, habe mit Gewalt ihre Beine auseinandergepresst und sei mit seinem Glied in ihre Scheide eingedrungen bis er zum Samenerguss gekommen sei, wobei sie immer wieder gesagt habe, dass sie das nicht wolle und sich mit Körperkraft gegen die Übergriffe gewehrt habe. Heftige körperliche Gegenwehr oder lautes Schreien habe sie aber aus Angst vor körperlicher Gewalt durch den Beschuldigten [auch jetzt] unterlassen (pag. 484). 8.2 Ausgangslage / unbestrittener und bestrittener Sachverhalt