Dort habe er der Strafklägerin befohlen, ihn oral zu befriedigen, was diese ablehnt habe. Daraufhin habe er ihren Kopf gepackt, diesen mit beiden Händen gewaltsam gegen sein erigiertes Glied gedrückt und die Strafklägerin gezwungen, ihn mit dem Mund oral zu befriedigen, wobei sie ihm gesagt habe, dass sie das nicht wolle, und sie sich mit Körperkraft gegen die Übergriffe gewehrt habe. Heftige körperliche Gegenwehr oder lautes Schreien habe sie aus Angst vor körperlicher Gewalt durch den Beschuldigten unterlassen (pag. 483).