_; - die Anschuldigung des Betrugs, angeblich begangen in der Zeit von Anfang Dezember 2009 bis Frühling 2010 in R.________ und evtl. andernorts z.N. D.________Versicherung (DB: CHF 865.75); - die für die erstinstanzlich rechtskräftig beurteilten Verbrechen und Vergehen sowie für allfällige oberinstanzliche Schuldsprüche auszusprechende Sanktion; - die erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten;