Die übrigen Punkte des Urteils des Regionalgerichts wurden angefochten oder sind der Rechtskraft nicht zugänglich. Die Kammer hat also insbesondere zu befinden über - die Anschuldigungen der sexuellen Nötigung und der Vergewaltigung, beides angeblich begangen am 23. April 2011 in R.________ z.N. B.________; - die Anschuldigung des Betrugs, angeblich begangen in der Zeit von Anfang Dezember 2009 bis Frühling 2010 in R.__