3.1., 3.2., 4., 5., 6., 7. und 8. des Urteils des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 30. April 2015 in Rechtkraft erwachsen sind. Ebenfalls in Rechtskraft erwachsen ist die für die rechtskräftig beurteilte Übertretung (geringfügiger Diebstahl) ausgesprochene Busse von CHF 150.00. Entgegen den Anträgen des Beschuldigten an der Berufungsverhandlung hat die Kammer hierüber nicht reformatorisch zu befinden, da die Berufung in der Berufungserklärung auf die erwähnten Schuldsprüche und deren «Folgepunkte» beschränkt worden war und entsprechend auch keine diesbezüglichen Abänderungsanträge gestellt worden waren (pag.