1. A.________ – ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten – freigesprochen worden ist von der Anschuldigung des Betrugs, angeblich begangen in der Zeit von Anfang 2007 bis. ca. Frühling 2007 in R.________ und evtl. anderswo; 2. A.________ schuldig erklärt worden ist wegen