5 5.2 Die anschlussberufungsführende Generalstaatsanwaltschaft stellte an der Berufungsverhandlung folgende Anträge (pag. 849 f.): «I. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau (Einzelgericht) vom 30. April 2015 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist als