1. zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten, unter Feststellung der Tilgung durch die ausgestandene Untersuchungs- bzw. Sicherheitshaft. 2. zu einer Busse von CHF 150.00, unter Feststellung der Tilgung durch die ausgestandene Untersuchungs- bzw. Sicherheitshaft. 3. zur Bezahlung der auf die Schuldsprüche fallenden anteilsmässigen Verfahrenskosten. IV. Das Honorar für die amtliche Verteidigung sei gemäss eingereichter Kostennote zu bestimmen.»