4 Weiter wurde von Amtes wegen ein aktueller Leumundsbericht («Verwaltungsbericht») der Kantonspolizei Wallis vom 30. Juni 2016 (pag. 796) eingeholt. Der Beschuldigte konnte aufgrund seines unbekannten Aufenthaltsorts allerdings nicht befragt werden. Deshalb wurde der Beschuldigte an der Berufungsverhandlung noch einmal zu seinen aktuellen persönlichen Verhältnissen einvernommen (pag. 833 ff.). Die Parteien beantragten keine weiteren Beweisergänzungen.