4. Beweisergänzungen 4.1 Von Amtes wegen wurde im Vorfeld der Berufungsverhandlung ein aktueller Strafregisterauszug (datierend vom 5. Juli 2016, pag. 798) eingeholt. Daraus geht hervor, dass der Beschuldigte mit Strafbefehl SAO 15 749 der Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis, Amt der Region Oberwallis, Visp, vom 10. Juni 2015 wegen rechtswidrigen Aufenthalts und Erwerbstätigkeit ohne Bewilligung zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 60.00 (Probezeit 2 Jahre) sowie einer Verbindungsbusse von CHF 800.00 verurteilt wurde. Die entsprechenden Akten wurden beigezogen (pag. 802 ff.).