Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt X.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ nochmals mit Fr. 14'706.45. A.________ hat dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung zurückzuzahlen und Rechtsanwalt X.________ die Differenz von Fr. 3'429.-- zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). IV. Weiter wird verfügt: 1. Dem zuständigen Bundesamt wird die Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA-Profils (PCN-Nr. 15 531917 34) erteilt (Art. 16 Abs. 1 lit. e DNA-ProfilG).