3. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von Fr. 7'536.-- und Auslagen (inkl. Kosten für die amtliche Verteidigung) von Fr. 19'378.45, insgesamt bestimmt auf Fr. 26'914.45 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung auf Fr. 8'536.--). [Zusammensetzung der Gebühren und Auslagen und reduzierte Verfahrenskosten] 4. A.________ hat der Privatklägerin im Strafpunkt, B.________, eine Entschädigung von Fr. 5'686.15 für ihre Aufwendungen im Verfahren zu bezahlen. III.