So habe der Beschwerdeführer gelernt, dass deliktsrelevante Orte und Tätigkeiten zu vermeiden und in Gefahrenmomenten etc. eine sofortige Kontaktaufnahme mit dem Therapeuten und Offenheit diesem gegenüber angezeigt sei (vgl. amtliche Akten ASMV, pag. 1915). Zwar ist anzunehmen, dass wohl nie eine vollkommen günstige oder klare Prognose gestellt werden kann. In casu liegen jedoch erhebliche Unsicherheiten, unklare Einschätzungen und nicht therapierte Teilbereiche vor. Schliesslich handelt es sich um gravierende Delikte, die mit der Rückfallgefahr verbunden sind.