Zwar versteht sich von alleine, dass ein allfälliges Risiko nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann. Allerdings überwiegt in casu das öffentliche Interesse an der Sicherheit, zumal beim Beschwerdeführer noch nicht von einer günstigen Prognose ohne erhebliche Unklarheiten gesprochen werden kann und wesentliche Bereiche in seiner Therapie noch nicht genügend behandelt zu sein scheinen.