Zurzeit sind folglich auch in diesem Bereich Unklarheiten vorhanden. Dass in Anbetracht dieser Unsicherheiten und dem unklaren Verhalten in einem offenen Setting keine unbegleiteten Ausgänge gewährt werden können, erscheint nachvollziehbar. Dies gilt umso mehr, als die Vollzugslockerungen restriktiv zu handhaben sind. Zwar versteht sich von alleine, dass ein allfälliges Risiko nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann.