Ein erfolgreicher Therapieverlauf sei wahrscheinlich. Es sei von einer erheblichen deliktspräventiven Wirkung auf das strukturelle Rückfallrisiko auszugehen (amtliche Akten ASMV, pag. 1560 f.). Gestützt darauf sei die Legalprognose insgesamt «verhalten positiv». Die Einschätzung gemäss SORAG in die Risikokategorie 2 müsse relativiert werden, weil die einzelnen Faktoren beim Beschwerdeführer kritischer betrachtet werden müssen, weil die Anlassdelikte gravierend gewesen seien. Es sei eine relevante sexuelle Präferenz vor allem für Knaben zwischen dem 10. und 14. Lebensjahr vorhanden. Der Beschwerdeführer sei jedoch in der Lage, seine Sexualität nun als Homosexueller auszuleben.