Im PCL-R Check erreichte der Beschwerdeführer zum Zeitpunkt der Anlassdelikte 21 und aktuell nur noch 8 Punkte (amtliche Akten ASMV, pag. 1558). Gemäss SO- RAG ist der Beschwerdeführer nunmehr lediglich in der Risikokategorie 2 (von insgesamt 9). Aktuell bestehe gemäss FOTRES Bewertung insgesamt eine deutlich strukturelle Rückfallgefahr. Ohne jegliche Veränderung bzw. ohne Therapie oder andere risikosenkenden Massnahmen sei langfristige Rückfallfreiheit eher unwahrscheinlich. Rückfälligkeit sei langfristig wahrscheinlicher als Rückfallfreiheit. Ein erfolgreicher Therapieverlauf sei wahrscheinlich.