Er sei bereit, eine Behandlung weiter zu besuchen, falls er die Chance bekäme, sich bewähren zu können (amtliche Akten ASMV, pag. 1620). Trotz deutlicher Fortschritte und Verbesserung ist mit diesem Verhalten nicht eindeutig erfassbar, ob der Beschwerdeführer die Wesentlichkeit seiner Störung und Notwendigkeit deren weiteren Behandlung zum jetzigen Zeitpunkt noch einsieht.