Seine jahrelange Bereitschaft für eine stationäre Massnahme sei nun einer Ablehnung gewichen. Nachdem er sich über 15 Jahre sehr für seine deliktsorientierte Therapie eingesetzt habe, beharre er heute darauf, dass der «Zug jetzt abgefahren» sei und er nicht mehr bereit sei, von vorne zu beginnen (amtliche Akten ASMV, pag. 1555). Zwar muss der Verteidigung hier beigepflichtet werden, dass nachvollziehbar ist, dass der Beschwerdeführer nicht mehr bereit ist, eine bereits lang andauernde Therapie nochmals von vorne zu beginnen. Es lässt aber auch nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich der Beschwerdeführer anscheinend nicht mehr als «krank» betrachtet.