Meist habe er dabei aber auch sehr unangenehme Gefühle und erinnere sich an die schrecklichen Konsequenzen seiner Taten. Jedes Mal sei ihm bewusst, was er den Kindern und sich selbst damit angetan habe (amtliche Akten ASMV, pag. 1553). Dem Beschwerdeführer gelinge es nun – im Gegensatz zu früher – sich an Regeln zu halten. Seine Arbeitsleistung sei gut bis sehr gut. Er sei motiviert, interessiert und sei in den letzten zehn Jahren lediglich einmal diszipliniert worden. Trotz auffälliger Persönlichkeit, habe er eine hohe Anpassungsfähigkeit. Er sei bei der Arbeit verantwortungsbewusst und speditiv.