Dr. D.________ stellte am 30.4.2014 ein umfassendes Gutachten über den Beschwerdeführer aus (amtliche Akten ASMV, pag. 1508 ff.). Darin setzte sich der Gutachter vertieft mit dem Beschwerdeführer und seiner Therapie bei Dr. E.________ auseinander. Zur aktuellen Situation des Beschwerdeführers hielt Dr. D.________ fest, dass dieser immer noch gelegentlich Kinder im Fernsehen sehe, die er sexuell interessant fände. Nur gelegentlich masturbiere er zu Fantasien mit sexuellen Handlungen mit Kindern. Meist habe er dabei aber auch sehr unangenehme Gefühle und erinnere sich an die schrecklichen Konsequenzen seiner Taten.