16 23.5. Dr. D.________ hielt zu Recht fest, dass in den aktuellen Beurteilungen keine relevanten Widersprüche von Therapeuten in mittlerweile drei Strafanstalten vorliegen würden. Die Diskrepanzen zwischen den aktuellen Einschätzungen gegenüber den letzten Einschätzungen der KoFako und dem letzten forensisch-psychiatrischen Gutachten thematisierte Dr. D.________ ausführlich und nachvollziehbar.