Der Beschwerdeführer onaniere fast nie mehr und denke dabei nicht an Kinder, sondern an Erwachsene. Es seien weitere Vollzugslockerungen empfehlenswert, um weitere Therapiefortschritte zu erzielen und damit sich der Beschwerdeführer beweisen könne. Daher seien unbegleitete oder nur noch teilbegleitete Urlaube und eine Verlegung in eine offene Vollzugsanstalt in Erwägung zu ziehen. Diese seien aber unbedingt von Lenzburg aus zu absolvieren und die Behandlung mit ihm sei fortzuführen (amtliche Akten ASMV, pag. 1847).