Am 24.7.2015 führte Dr. E.________ in seinem Bericht aus, dass mit dem Beschwerdeführer die Co- ping-Strategien im Sinne von Vermeidung deliktrelevanter Orte und Tätigkeiten, Offenheit und sofortige Kontaktaufnahme zum Therapeuten in Gefahrenmomenten etc. erarbeitet worden seien. Das Grooming-Verhalten sei analysiert worden. Er habe wiederholt bestätigt, dass er diesbezüglich potentiell gefährliche Handlungen vermeiden und Orte mit Kinder nicht aufsuchen werde (amtliche Akten ASMV, pag. 1846). Der Beschwerdeführer onaniere fast nie mehr und denke dabei nicht an Kinder, sondern an Erwachsene.