ASMV, pag. 1499). Dr. E.________ beschrieb eine deutliche Nachreifung des Beschwerdeführers, der seine pädosexuelle Ansprechbarkeit differenziert beschreiben und selbstkritisch hinterfragen könne. Er habe zudem mittlerweile eine klare, primär homosexuelle Identität, die er befriedigend ausleben könne, obwohl er sich nach wie vor von Knaben im Alter von 10 bis 14 Jahren angesprochen fühle.