Dies stellt kein Widerspruch dar. Wie noch aufgezeigt wird, sind die Ausführungen des Gutachters Dr. D.________ durchaus nachvollziehbar und schlüssig. Es ist dem Gutachten aber dennoch zu entnehmen, dass in Bezug auf die Legalprognose deutliche Unsicherheiten und unklare Risiken vorhanden sind (vgl. hierzu Ausführungen unter Ziff. IV.23.5.). Folglich wird vom Gutachten auch nicht generell abgewichen. Ferner bemängelt die Kommission die nicht belegten Coping-Strategien und das instabile soziale Umfeld des Beschwerdeführers.