Aus diesem Grund könne die KoFako keine klaren und nachvollziehbaren Schlüsse für die Legalprognose entnehmen. Es bleibe dabei, dass das Risiko als unklar bezeichnet und die Coping-Strategien nicht belegt seien. Es sei unklar, wie der Beschwerdeführer Risikosituationen erkennen und mit ihnen umgehen würde. Es sei insgesamt keine ausreichende Grundlage vorhanden, um dem Beschwerdeführer eine günstige Prognose zu attestieren. Aus diesem Grund seien die Voraussetzungen für unbegleitete Vollzugslockerungen oder die Versetzung in einen offenen Vollzug nicht gegeben.