Unbegleitete Vollzugslockerungen seien jedoch nicht empfehlenswert (amtliche Akten ASMV, pag. 1731 f.). Zur Begründung führte die KoFako nach gründlicher Zusammenfassung des Vorlebens (inkl. Anlasstaten), des Verfahrensablaufs und der psychiatrischen Gutachten des Beschwerdeführers Folgendes aus: Sie halte das aktuelle Gutachten von Dr. D.________ vom 30.4.2014 für schlüssig und nachvollziehbar (amtliche Akten ASMV, pag.