13 tat (= qualitative Aussage) mit welcher Wahrscheinlichkeit (= quantitative Aussage) bei einem bestimmten Täter in Zukunft zu erwarten ist. Dem Charakter der Legalprognose entsprechend ist es nicht möglich, einen Rückfall eines Straftäters bzw. dessen Ausbleiben in der Zukunft mit 100-prozentiger Sicherheit vorauszusagen. Diesbezüglich sind nachfolgend die Feststellungen der Fachgremien eingehend zu erörtern.