10 verkürzte Darstellung des damaligen Stands der Behandlung, welche zum heutigen Zeitpunkt keine Gültigkeit mehr beanspruche. Dem Beschwerdeführer fehle es nicht an Therapiemotivation. Er befinde sich nicht nur seit Jahren in Therapie, sondern habe die Therapiemotivation trotz vielerlei Frustrationen bis zum heutigen Tage aufrechterhalten können.