21.5. Die Generalstaatsanwaltschaft führte ihrerseits in der Stellungnahme aus, dass der Beschwerdeführer die Versetzung in den offenen Vollzug mittels Szenario 2 des Gutachtens von Dr. D.________ anstrebe. Dieses Szenario umfasse verschiedene Progressionsstufen: Ausgänge, später externe Arbeit und noch später Wohn- und Arbeitsexternat. Die verschiedenen Vollzugsstufen seien Schritt für Schritt zu durchlaufen. Aus diesem Grund sei auch eine Versetzung direkt in den offenen Massnahmenvollzug zurzeit kein Thema. Als nächster Schritt würden stundenweise unbegleitete Ausgänge zur Diskussion stehen.