21.4. In ihrer Stellungnahme zur Beschwerde beantragte die POM, unter Verweis auf die Ausführungen in ihrem Entscheid, die Beschwerde abzuweisen. Ergänzend zum angefochtenen Entscheid sei festzuhalten, dass der Gutachter D.________ den Kontakt zur pädophilen Subkultur als einen wichtigen Problembereich beurteilt habe. So seien die Kontakte zu dieser Szene (Mitinsassen) auch in der Strafanstalt Bostadel am Rückfall beteiligt gewesen.