Damit habe der Gutachter indes in erster Linie die Homosexuelle-Szene gemeint, weil deren Zugehörigkeit gesellschaftskonform sei und weil dort pädosexuelle Handlungen meist gerade nicht akzeptiert würden. Es würden keine triftigen Argumente vorliegen, um von der Meinung des Sachverständigen abzuweichen (amtliche Akten SK 16 128, pag. 13 ff.).